Mitglied des Vereins kann jeder werden, der das 10. Lebensjahr
vollendet hat und sich zur Einhaltung der Vereinssatzung
und der Fischereiordnung verpflichtet. 10 – bis
18–Jährige gehören der Jugendgruppe des Vereins an.
Einzelheiten regelt die Jugendordnung. Minderjährige bedürfen
der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Förderndes Mitglied
des Vereins kann jede unbescholtene, volljährige Person werden,
die Aufnahme begehrt aus Gründen der Naturverbundenheit oder
wegen freundschaftlicher oder verwandtschaftlicher Beziehung
zu Mitgliedern, ohne selbst die Fischerei ausüben zu wollen.
Im übrigen haben sie folgende Rechte:
a)
An allen Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins
b)
die Unterkunftshütten und Heime an den Vereinsgewässern
Die Mitgliedschaft zum Verein umfaßt gleichzeitig die
Mitgliedschaft im Verband Deutscher Sportfischer und des
zuständigen Landesverbandes.
Erwerb der Mitgliedschaft
Die Aufnahme geschieht nach Einreichung eines schriftlichen
Aufnahmeantrages durch den Vorstand. Die Aufnahmegebühr ist
mit dem ersten Monatsbeitrag zu überweisen.
Die Beiträge sind per Abbuchungsverfahren auf das Vereinskonto
zu zahlen. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen
vom Vorstand abgelehnt werden.