§ 1
Name und Sitz
Der Fischereiverein nimmt den Namen FSV Herzebrock – Clarholz mit dem Zusatz e.V.
nach Eintragung in das Verzeichnis.
Sitz des Vereins ist Herzebrock–Clarholz.
Er ist Mitglied im Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. Münster.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr, der Gerichtsstand ist Rheda–Wiedenbrück.
§ 2
Zweck und Aufgaben
Der Verein bezweckt:
1.
Verbreitung und Verbesserung des Weidgerechten Fischens durch
a)
  Hege und Pflege des Fischbestandes in Vereinsgewässern,
b)  Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse und Einwirkungen
            auf den Fischbestand und die Gewässer,
 
 
c)   Beratung und Förderung der Mitglieder in allen mit der
            Fischerei zusammenhängenden Fragen durch Vorträge, Kurse
            und Lehrgänge
 
d)   aktive Mitarbeit in Fragen des Umwelt,– Gewässer,– Natur und Tierschutzes.
2.
Schaffung von Erholungsmöglichkeiten zwecks körperlicher Ertüchtigung und
      Gesunderhaltung der Mitglieder durch Pacht, Erwerb und Erhaltung von
a)   Fischgewässern und Freizeitgelände,
b)   Unterkunftshäusern und sonstigen Einrichtungen,
c)   Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes
   
   und natürlicher Wasserläufe.
 
3.
Förderung der Vereinsjugend
4.
Förderung des Carstingsports
5.
Der Verein setzt sich für die Gesunderhaltung der Gewässer
und damit auch für die Erhaltung der Volksgesundheit ein.
Der Verein ist eine die auf innere Verbundenheit und Liebe
zur Natur aufgebaute Fischereigemeinschaft. Mittel des Vereins sind
nur für den satzungsgemäßen Zweck zu verwenden.
1.
Es werden keine Anteile ausgeschüttet, auch keine Zuwendungen
aus Mitteln des Vereins gezahlt, die nicht Satzungszwecken
dienen, niemand darf durch unverhältnismäßig hohen Vergütungen
oder Ausgaben, die den Vereinszwecken fremd sind, begünstigt
werden. Die Bestimmungen der Gemeinnützigkeitsverordnung sowie
die Richtlinien für den Bundesjugendplan sind für den Verein
verbindlich.
2.
Der Verein verhält sich in Fragen der Parteipolitik, der
Religionen und Rasse neutral.
3.
Amtliches Mitteilungsblatt für den Verein ist die AFZ-Fischwaid.
4.
Der FSV Herzebrock – Clarholz e. V. verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
5.
Der FSV Herzebrock – Clarholz e. V. ist selbstlos tätig, er verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Satzung
des FSV-Herzebrock-Clarholz e.V.
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