Die Leitung der Jugendgruppe besteht aus dem
2. einem oder mehreren Stellvertretern
Sie werden von den Mitgliedern der Jugendgruppe auf die Dauer
von drei Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt im Wechsel.
Die beiden Jugendgruppenleiter bedürfen nach ihrer Wahl die
Bestätigung der Jahreshauptversammlung des Vereins.
Die Jugendgruppe führt ein Jugendleben nach eigener Ordnung.
Sinn und Zweck der Jugendgruppenarbeit ist, die Jugendlichen
zu weidgerechten Fischern zu erziehen, staatsbürgerlich zu
schulen und im jugendpflegerischen Sinn zu betreuen.
Dir Jugend des Verbandes Deutscher Sportfischer e. V. bekennt
sich zur olympischen Idee. Sie wahrt in ihrer Erziehung
parteipolitische, konfessionelle und rassische Neutralität.
Als Jugendliche gelten alle Jungen und Mädchen bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr. Mitglied kann jeder Jugendliche
über zehn Jahre mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten
Zur Förderung der Jugendgruppenarbeit wird der Jugendgruppe
der von ihren Mitgliedern aufgebrachte Betrag zur Verfügung
gestellt. Die Höhe des Betrages bestimmt die Jugendgruppenleitung
nach Absprache mit dem Vorstand des Vereins. Über
die Verwendung der Mittel verfügt die Jugendgruppenleitung
nach Zustimmung des Vereinsvorstandes.
Die Jugendlichen erhalten als Nachweis ihrer Mitgliedschaft
den Sportfischerpaß, der mit gültiger Beitragsmarke des
Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e. V. versehen
Die Verwendung der Jugendmittel wird von den Kassenrevisoren
des Vereins überwacht und geprüft.
Für alle Vorkommnisse gilt sinngemäß die Satzung des Vereins.